Hausordnung
Die Hausordnung regelt den Gegenstand der Leistungen, die Verantwortlichkeiten sowie den Aufenthalt auf dem Hotelgelände und ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags, der durch die Unterzeichnung der Aufenthaltskarte zustande kommt. Mit den im vorherigen Satz genannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er die Bedingungen der Hausordnung gelesen hat und akzeptiert.
- Die Hausordnung kann an der Rezeption des Hotels sowie auf der Website turowka.pl eingesehen werden.
- Das Hotel erbringt Beherbergungs-, gastronomische, Konferenz- und sonstige Leistungen entsprechend seinem Tätigkeitsprofil sowie der Kategorie und dem Standard eines Vier-Sterne-Hotels.
- Das Hotelzimmer wird nach Hoteltagen vermietet.
- Der Hoteltag dauert am Anreisetag von 14.00 Uhr bis 11.00 Uhr des folgenden Tages. Der Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthalts ist vom Gast bis 22.00 Uhr am Tag vor der Abreise an der Rezeption zu melden. Das Hotel berücksichtigt den Wunsch nach einer Aufenthaltsverlängerung im Rahmen der Zimmerverfügbarkeit. Das Behalten des Zimmers nach 11.00 Uhr gilt als Verlängerung des Aufenthalts. Verlässt der Gast das Zimmer bis 15.00 Uhr, wird eine Gebühr in Höhe von 100 zł berechnet. Verlässt der Gast das Zimmer bis 18.00 Uhr, wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des aktuellen Tagessatzes berechnet. Bei Verlassen des Zimmers nach 18.00 Uhr wird eine Gebühr für einen vollen Hoteltag gemäß dem aktuellen Preis berechnet.
- Falls mit dem Hotel keine Vereinbarung über eine Verlängerung des Aufenthalts getroffen wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, die zurückgelassenen Sachen des Gastes in die Gepäckaufbewahrung zu bringen.
- Das Hotel behält sich das Recht vor, eine Verlängerung des Aufenthalts des Gastes abzulehnen, wenn die vollständige Zahlung für den bisherigen Aufenthaltszeitraum nicht zuvor geleistet wurde oder die Hausordnung nicht eingehalten wird.
- Grundlage für den Abschluss des Vertrags über Hotelleistungen ist die Registrierung des Gastes an der Rezeption anhand eines Lichtbildausweises sowie die Unterzeichnung der ausgefüllten Aufenthaltskarte.
- Der Hotelgast erklärt sich mit der Verarbeitung der für die Erbringung der Hotelleistung erforderlichen personenbezogenen Daten einverstanden. Die Angabe der Daten ist freiwillig, jedoch für den Abschluss eines Vertrags über Hotelleistungen erforderlich.
- Der Hotelgast darf das Zimmer während seines Aufenthalts nicht an Dritte überlassen.
- Besucher von Hotelgästen dürfen sich von 7.00 bis 22.00 Uhr im Zimmer aufhalten. Der Aufenthalt Dritter nach 22:00 Uhr gilt als Zustimmung zur kostenpflichtigen Unterbringung dieser Personen zum Preis von 120 zł/Person.
- Im Hotel gilt von 22.00 bis 7.00 Uhr Nachtruhe.
- Die detaillierten Bedingungen für die Buchung und Stornierung von Zimmern sind in der Buchungsbestätigung enthalten.
- Das Hotel behält sich das Recht vor, die Aufenthaltsgebühr spätestens am Anreisetag des Gastes einzuziehen.
- Bei einem Abbruch des Aufenthalts durch den Gast erstattet das Hotel keine Gebühren für nicht in Anspruch genommene Hoteltage.
- Bei der Bestellung von Leistungen auf das Zimmer ist eine vorherige Vorautorisierung der Karte an der Hotelrezeption erforderlich.
- Der Gast trägt die volle finanzielle Verantwortung für alle während des Aufenthalts bestellten und/oder in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen. Bei ausbleibender Zahlung für diese Waren oder Dienstleistungen behält sich das Hotel das Recht vor, die vom Gast während der Buchung/des Aufenthalts angegebene Zahlungskarte zu belasten.
- Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen der Hausordnung kann das Hotel die weitere Erbringung von Leistungen gegenüber der zuwiderhandelnden Person verweigern. Diese Person ist verpflichtet, den Aufforderungen des Hotels unverzüglich nachzukommen, die fälligen Beträge für die bisher erbrachten Leistungen zu begleichen, für eventuell verursachte Schäden aufzukommen und das Hotelgelände zu verlassen.
- Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der erheblich unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln steht oder während eines früheren Aufenthalts grob gegen die Hotelordnung verstoßen hat.
- Der Hotelgast trägt die volle materielle Verantwortung für jede Art von Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen, Einrichtungen und technischen Geräten des Hotels sowie für Schäden am Eigentum anderer Gäste, die durch sein Verschulden, durch von ihm besuchte Personen oder durch mit ihm aufhältige Tiere entstanden sind. Der Hotelgast haftet für den tatsächlichen Verlust sowie den entgangenen Gewinn des Hotels (z. B. für die notwendige Herausnahme von Zimmern aus dem Verkauf während der Schadensbeseitigung). Das Hotel behält sich das Recht vor, Schäden individuell (dem Hotelstandard angemessen) entsprechend den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Arbeiten zu bewerten. Der Gast hat das Personal unverzüglich über das Entstehen eines Schadens zu informieren.
- Beim Verlassen des Zimmers hat der Gast aus Sicherheitsgründen stets den Fernseher auszuschalten, das Licht zu löschen, die Wasserhähne zuzudrehen und zu prüfen, ob die Tür verschlossen ist.
- Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen durch Personen, die seine Leistungen in Anspruch nehmen, im Umfang der Bestimmungen der Artikel 846–851 des Zivilgesetzbuches. Der Gast hat die Hotelrezeption unverzüglich nach Feststellung eines Schadens zu benachrichtigen. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf der Beschaffenheit der eingebrachten Sache, höherer Gewalt oder dem Verschulden des Geschädigten oder einer ihn begleitenden oder besuchenden Person beruht. Das Hotel haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust eines dem Gast gehörenden Autos oder sonstigen Fahrzeugs.
- Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert ausschließlich dann, wenn diese Gegenstände zur Aufbewahrung im Hotelsafe an der Hotelrezeption übergeben wurden.
- Das Hotel behält sich das Recht vor, die Annahme erheblicher Geldbeträge, besonders wertvoller Gegenstände und/oder von Gegenständen, deren Aufbewahrungskapazität im Hotelsafe überschritten wird, zu verweigern.
- Persönliche Gegenstände, die ein abreisender Gast im Hotelzimmer zurücklässt, werden an die vom Gast angegebene Adresse und auf dessen Kosten versandt. Falls keine Anweisungen eingehen, bewahrt das Hotel diese Gegenstände 3 Monate lang auf und übergibt sie anschließend für wohltätige Zwecke oder zur öffentlichen Nutzung.
- Auf dem Hotelgelände gilt ein vollständiges Verbot des Rauchens von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten, insbesondere in den Hotelzimmern. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften gilt als Zustimmung zur Übernahme der Kosten für die Ozonierung des Zimmers in Höhe von 500 PLN.
- Aus Gründen des Brandschutzes ist das Anzünden von Kerzen in Hotelzimmern sowie die Verwendung von Heizgeräten, Bügeleisen und anderen elektrischen Geräten, die nicht zur Zimmerausstattung gehören, verboten. Davon ausgenommen sind Ladegeräte und Netzteile für Computer und Telefone.
- Das Hotel akzeptiert keine Tiere. Wird ein Verstoß im Zusammenhang mit der Anwesenheit von Tieren im Hotelzimmer festgestellt, wird dem Gast eine im Anhang Nr. 1 zur Hausordnung festgelegte Strafe auferlegt.
- Bei Beanstandungen hinsichtlich der Servicequalität wird der Gast gebeten, diese unverzüglich der Rezeption zu melden, damit die Mitarbeiter reagieren und die Qualität der erbrachten Leistungen verbessern können. Beschwerden über vom Hotel erbrachte Leistungen sind schriftlich einzureichen und werden innerhalb von 14 Tagen ab ihrem Eingang beim Hotel bearbeitet.
- Das Bewegen in Hotelbademänteln ist in den gastronomischen Bereichen, der Hotellobby sowie außerhalb des Gebäudes nicht gestattet.
- Im Interesse des Aufenthaltskomforts der Gäste ist der Konsum alkoholischer Getränke in öffentlichen Bereichen wie der Hotellobby und den Fluren verboten.
- Der Konsum von Alkohol und Speisen im Restaurant und Café ist unter der Voraussetzung möglich, dass diese auf dem Hotelgelände gekauft wurden.
- In den öffentlichen Bereichen und Hotelzimmern ist das Abspielen von Musik auf tragbaren Geräten in einer Weise verboten, die den Aufenthalt anderer Gäste deutlich stört.
- Auf dem Hotelgelände wird zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz von Personen und Eigentum eine Videoüberwachung betrieben. Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes ist die Firma Fragmentum Sp. z o.o., ul. Ostrobramska 101,04-041 Warszawa. Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie Ihre Fragen an manager@turowka.pl richten.
- Störung der Nachtruhe – 1000 zł
- Spezialreinigung des Zimmers infolge biologischer Verunreinigungen – 2000 zł
- Aufenthalt mit einem Tier auf dem Hotelgelände ohne Zustimmung des Hotels – 500 zł
- Rauchen von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten auf dem Hotelgelände – 500 zł
- Unbegründete Auslösung des Feueralarms – 1000 zł
- Verunreinigung des Beckenwassers – 3500 zł
- Verunreinigung des Wassers im jaccuzzi – 2000 zł