Kinderschutzverfahren
PRÄAMBEL
Das Hotel Turówka Hotel & SPA in Wieliczka betrachtet den Schutz von Kindern als eines der grundlegenden Elemente einer verantwortungsvollen Führung des Hotelbetriebs. Das Wohl, die Sicherheit und die Achtung der Würde jeder minderjährigen Person sind Werte, an denen wir uns bei unserer täglichen Arbeit orientieren.
Dieses Dokument legt die für alle Mitarbeitenden und Kooperationspartner des Hotels geltenden Verhaltensregeln für Situationen fest, die auf eine Gefährdung der Sicherheit eines Kindes oder den Verdacht auf dessen Misshandlung hinweisen können. Ziel der Verfahren ist die Verhinderung jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder, die angemessene Reaktion auf beunruhigende Situationen sowie die Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Behörden.
Die Standards wurden in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausgearbeitet, insbesondere mit dem Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Gefahren durch Sexualstraftaten und zum Schutz Minderjähriger sowie mit anderen geltenden Vorschriften zum Schutz von Kindern.
GRUNDSÄTZE ZUM SCHUTZ MINDERJÄHRIGER
- Das Hotel führt seine Tätigkeit unter Achtung der Menschenrechte aus, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechte von Kindern.
- Jedes Kind, das sich auf dem Gelände des Hotels aufhält, muss sichere Aufenthaltsbedingungen sowie Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Vernachlässigung erhalten.
- Das Hotel fördert verantwortungsbewusstes gesellschaftliches Verhalten und wirkt aktiv allen Formen der Misshandlung von Kindern entgegen.
- Die Mitarbeitenden des Hotels sind verpflichtet, auf alle Anzeichen zu reagieren, die auf eine Gefährdung des Wohls eines Kindes hindeuten können, und ihre Vorgesetzten unverzüglich über festgestellte Unregelmäßigkeiten zu informieren.
- Das Personal wird regelmäßig mit den geltenden Standards zum Schutz Minderjähriger sowie mit den Grundsätzen des angemessenen Verhaltens in Situationen, die ein Eingreifen erfordern, vertraut gemacht.
- In begründeten Fällen ergreift das Hotel Maßnahmen zur Bestätigung der Identität des Kindes und zur Feststellung der Beziehung zwischen dem Kind und der erwachsenen Person, die seine Betreuung übernimmt.
VERFAHREN BEI VERDACHT AUF EINE GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS
- Wenn die Umstände auf eine mögliche Gefährdung der Sicherheit eines Kindes hindeuten, sollte der Hotelmitarbeiter besondere Aufmerksamkeit walten lassen und Maßnahmen zur Klärung der Situation ergreifen.
- Bei ungewöhnlichen oder zweifelhaften Umständen kann der Rezeptionsmitarbeiter die erwachsene Person bitten, ihre Beziehung zu dem Kind zu bestätigen.
- Zur Klärung der Situation kann der Mitarbeiter:
- um ein Dokument zur Bestätigung der Identität des Kindes oder um andere Dokumente bitten, aus denen sich das Recht zur Betreuung des Kindes ergibt,
- die erwachsene Person nach der Art ihrer Beziehung zu dem Kind fragen,
- dem Kind bei Bedarf einige einfache, seinem Alter entsprechende Fragen stellen,
- wenn die erwachsene Person weder Elternteil noch gesetzlicher Vormund ist – um die Vorlage der Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten zum gemeinsamen Aufenthalt bitten,
- falls ein solches Dokument nicht vorliegt, um die Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme mit einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund bitten. - Verweigert die erwachsene Person die Zusammenarbeit, erklärt der Mitarbeiter ruhig, dass die Maßnahmen aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den vom Hotel verabschiedeten Standards zum Schutz Minderjähriger resultieren.
- Nachdem bestätigt wurde, dass das Kind angemessen betreut wird, bedankt sich der Mitarbeiter für die Zusammenarbeit und beendet das Verfahren.
- Wenn die Erklärungen die Zweifel nicht ausräumen, informiert der Mitarbeiter unverzüglich seinen Vorgesetzten.
- Bis zur Klärung der Angelegenheit bleiben das Kind und die erwachsene Person unter diskreter Beobachtung des Personals.
- Der Schichtleiter oder die verantwortliche Person beurteilt die Situation und entscheidet über die weiteren Maßnahmen, gegebenenfalls einschließlich der Benachrichtigung der Polizei.
- Jeder Hotelmitarbeiter, unabhängig von seiner Position, der Umstände feststellt, die auf eine Misshandlung des Kindes hindeuten können, ist verpflichtet, diese Information unverzüglich an seinen Vorgesetzten weiterzugeben.
INTERVENTIONSVERFAHREN BEI VERDACHT AUF MISSHANDLUNG EINES KINDES
- Besteht der begründete Verdacht, dass ein Kind Opfer von Gewalt oder einer anderen Straftat ist, muss unverzüglich die Polizei unter der Notrufnummer 112 verständigt werden.
- Der Verdacht kann sich unter anderem ergeben aus:
- einer vom Kind übermittelten Information,
- der unmittelbaren Beobachtung durch einen Mitarbeiter,
- sichtbaren Verletzungen oder Anzeichen von Gewalt,
- dem Verhalten des Kindes oder der erwachsenen Person, das auf die Möglichkeit einer Straftat hindeutet,
- dem Auffinden von Materialien oder Gegenständen, die auf die Ausbeutung des Kindes hindeuten können. - Bis zum Eintreffen der Polizei ist nach Möglichkeit und unter Wahrung der Sicherheit aller Personen zu verhindern, dass sich die Person entfernt, gegen die der begründete Verdacht besteht, eine Straftat begangen zu haben.
- Dem Kind sind ein sicherer Ort und die Betreuung durch einen dafür bestimmten Mitarbeiter zu gewährleisten.
- Besteht der Verdacht auf eine Sexualstraftat, sind – soweit möglich – potenzielle Beweismittel gemäß den Anweisungen der Polizei zu sichern.
- Nach Beendigung der Intervention sind Überwachungsaufzeichnungen und andere Materialien zu sichern, die als Beweismittel von Bedeutung sein können.
- Jeder Vorfall ist im vom Hotel geführten Vorfallregister zu dokumentieren.
BESCHÄFTIGUNG VON PERSONEN MIT KONTAKT ZU KINDERN
- Das Hotel beschäftigt ausschließlich Personen, die eine sichere Arbeit mit Kindern gewährleisten.
- Vor der Zulassung zur Ausübung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern führt das Hotel die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen durch, insbesondere:
- die Überprüfung im Register der Sexualstraftäter,
- die Einholung der nach den geltenden Vorschriften erforderlichen Erklärungen und Dokumente. - Die Überprüfung erfolgt gemäß den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen und wird in den Personalakten dokumentiert.
- Diese Verpflichtung gilt auch für Personen, die auf Grundlage zivilrechtlicher Verträge tätig sind, für Praktikanten, Trainees und Freiwillige, sofern die Art ihrer Aufgaben mit Kontakt zu Kindern verbunden ist.
PFLICHTEN DER MITARBEITENDEN
Jeder Hotelmitarbeiter ist verpflichtet:
- diese Standards einzuhalten,
- Kinder mit Respekt zu behandeln und ihre Würde zu achten,
- professionelle Grenzen im Kontakt mit Minderjährigen zu wahren,
- alle beunruhigenden Situationen unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden,
- während der durchgeführten Maßnahmen mit der Polizei und anderen befugten Diensten zusammenzuarbeiten.
DEFINITIONEN
Kind (Minderjähriger) – eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Misshandlung eines Kindes – jede Handlung oder Unterlassung, die die Rechte, das Wohl oder die Sicherheit eines Kindes verletzt, einschließlich körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt, Vernachlässigung oder Ausbeutung.
Erwachsene Person – eine Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Mitarbeiter – jede Person, die unabhängig von der Grundlage ihrer Beschäftigung Aufgaben zugunsten des Hotel Turówka Hotel & SPA ausführt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Die Standards zum Schutz Minderjähriger gelten für alle Mitarbeitenden und Kooperationspartner des Hotel Turówka Hotel & SPA.
- Das Dokument wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder der Arbeitsorganisation des Hotels aktualisiert.
- Die Standards werden den Mitarbeitenden sowie – im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang – den Hotelgästen zugänglich gemacht.
- der unmittelbaren Beobachtung durch einen Mitarbeiter,
- sichtbaren Verletzungen oder Anzeichen von Gewalt,
- dem Verhalten des Kindes oder der erwachsenen Person, das auf die Möglichkeit einer Straftat hindeutet,
- der Aufdeckung von Materialien oder Gegenständen, die auf die Ausbeutung des Kindes hindeuten können.
BESCHÄFTIGUNG VON PERSONEN MIT KONTAKT ZU KINDERN
- Das Hotel beschäftigt ausschließlich Personen, die eine sichere Arbeit mit Kindern gewährleisten.
- Vor der Zulassung zur Ausübung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern führt das Hotel die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen durch, insbesondere:
- die Überprüfung im Register der Sexualstraftäter,
- die Einholung der nach den geltenden Vorschriften erforderlichen Erklärungen und Dokumente. - Die Überprüfung erfolgt gemäß den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen und wird in den Personalakten dokumentiert.
- Diese Verpflichtung gilt auch für Personen, die auf Grundlage zivilrechtlicher Verträge tätig sind, für Praktikanten, Trainees und Freiwillige, sofern die Art ihrer Aufgaben mit Kontakt zu Kindern verbunden ist.
PFLICHTEN DER MITARBEITENDEN
Jeder Hotelmitarbeiter ist verpflichtet:
- diese Standards einzuhalten,
- Kinder mit Respekt zu behandeln und ihre Würde zu achten,
- professionelle Grenzen im Kontakt mit Minderjährigen zu wahren,
- alle beunruhigenden Situationen unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden,
- während der durchgeführten Maßnahmen mit der Polizei und anderen befugten Diensten zusammenzuarbeiten.
DEFINITIONEN
Kind (Minderjähriger) – eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Misshandlung eines Kindes – jede Handlung oder Unterlassung, die die Rechte, das Wohl oder die Sicherheit eines Kindes verletzt, einschließlich körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt, Vernachlässigung oder Ausbeutung.
Erwachsene Person – eine Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Mitarbeiter – jede Person, die unabhängig von der Grundlage ihrer Beschäftigung Aufgaben zugunsten des Hotel Turówka Hotel & SPA ausführt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Die Standards zum Schutz Minderjähriger gelten für alle Mitarbeitenden und Kooperationspartner des Hotel Turówka Hotel & SPA.
- Das Dokument wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder der Arbeitsorganisation des Hotels aktualisiert.
- Die Standards werden den Mitarbeitenden sowie – im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang – den Hotelgästen zugänglich gemacht.